Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen können.
Die Beschleunigte Grundqualifikation für Neueinsteiger umfasst 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten inclusive 10 Fahrstunden à 60 Minuten. Die Prüfung hierzu, wird von der IHK abgenommen.
Die Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger umfasst 35 Unterrichtsstunden inclusive 2,5 Fahrstunden à 60 Minuten. Sie ist für Fahrer die Bereits ein gültige Beschleunigte Grundqualifikation haben und diese für die neuerworbene Führerscheinklasse ebenfalls benötigen. Die Prüfung wird von der IHK abgenommen.
Wer die Fahrerlaubnisklasse vor 01.01.1990 erworben hat und jetzt eine Fahrerlaubnisklasse der Klasse C erwerben möchte, braucht keine Beschleunigte Grundqualifikation. Er benötigt lediglich eine Weiterbildung die 35 Stunden umfasst.